Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Gerne berate ich Sie als Anwalt im Strafrecht in Hamburg und bundesweit, sollte Ihnen der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB gemacht werden.

Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt bezieht sich darauf, dass fällige Sozialversicherungsbeiträge nicht vom Arbeitgeber gezahlt worden sind. Wer als Arbeitgeber also der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird nach § 266 a Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die drohenden Konsequenzen steigen, sofern ein besonders schwerer Fall vorliegt, dann ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Es handelt sich somit um eine schwerwiegende Strafe.

Vorenthalten von Arbeitnehmeranteile

Hierbei umfasst der Vorwurf des Vorenthaltens also die sog. Arbeitnehmeranteile, also den Teil des Bruttolohns, der vom jeweiligen Arbeitgeber nach dem Sozialversicherungsrecht abzuführen ist. Arbeitnehmeranteile sind nach dem deutschen Recht bei allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen abzuführen. Die Sozialversicherungspflicht besteht auch bei unwirksamen Arbeitsverträgen, wie Scheintätigkeiten etc.

Gem. § 266 a Abs. 2 StGB macht sich der Arbeitgeber strafbar, der die sog. Arbeitgeberanteile vorenthält, also die Teile der Sozialversicherungsbeiträge, die nicht vom Bruttolohn abzuziehen sind, sondern vom Arbeitgeber allein zu tragen sind.

Die Materie erfordert eine explizite und präzise Prüfung der konkreten Fallakten und des Sachverhalts. Verteidigungsstrategien sind je nach Beweislage und der konkreten Vorwürfe zu entwickeln. Als Ihr Anwalt im Strafrecht werde ich für Sie in Hamburg und bundesweit beim Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt tätig. Zögern Sie nicht, mich bereits frühzeitig zu kontaktieren. So kann eine konkrete und zielgenaue Verteidigung bestmöglich wirken. Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht werde ich Ihr Anliegen nach Akteneinsicht genau prüfen und die Beweislage hinsichtlich des Vorwurfs rechtlich bewerten. Eine seriöse Einschätzung der Lage kann ohne Akteneinsicht nicht erfolgen. Gerne übernehme ich Ihren Fall und vertrete Sie gegen die Vorwürfe.

Weitreichende Folgen einer Verurteilung

Der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So ist stets zu berücksichtigen, dass im Falle einer Verurteilung eine Eintragung in das Gewerbezentralregister nach § 149 GewO und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu drei Jahre nach § 21 SchwarzArbG folgen kann. Eine solch weitreichende Folge ist stets zu vermeiden und muss mit in die Erarbeitung der Verteidigungsstrategie einbezogen werden.

Verdacht einer Straftat?

Das Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Beratung und Verteidigung hinzuzuziehen sollten Sie immer wahrnehmen. Es handelt sich um Ihre freie Entscheidung. Diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. 

Im Strafrecht gilt es, am besten bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Verfahren zu steuern und fachlich auf dieses einzuwirken. Ich stehe als Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit an Ihrer Seite in Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuerstrafrechts aber auch des allgemeinen Strafrechts.

Zunächst gilt es bei dem Vorwurf einer Straftat die Situation zu überblicken und Ruhe zu bewahren. Die Beweislage muss strafrechtlich bewertet werden. Dazu werde ich für Sie als Ihr Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit tätig. Ich führe und begleite Ihr strafrechtliches Verfahren für Sie. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und übernehme die Kommunikation mit den Behörden. Jeder Schritt der Strafverteidigung sollte geplant und gut strukturiert erfolgen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen ist sinnvoll und dient einer effektiven Verteidigung. Dies gilt für jeden Abschnitt des Verfahrens. Je früher Sie mit mir in Kontakt treten, desto besser können wir gemeinsam eine Steuerung des Verfahrens in Angriff nehmen.