Werden Sie als Beschuldigter oder als Beschuldigte wegen einer Straftat in einem Ermittlungsverfahren geführt, dann haben Sie einen Brief von der Polizei erhalten. In dem Brief sind Sie zu einer polizeilichen Vernehmung geladen.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte von der Polizei erhalten?
Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren. Denn nur eine taktische Vorgehensweise kann den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens positiv beeinflussen.
Unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht – Sie sollten zu dem Termin zur Vorladung nicht erscheinen und durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl absagen lassen.
Bevor ich als Ihr Anwalt nicht in die Akte zum Vorwurf der Straftat Einsicht genommen habe, sollte mit der Polizei grundsätzlich keine Kommunikation zu Inhalten und dem Sachverhalt erfolgen. Wenn Sie mich als Ihren Anwalt beauftragen werde ich für Sie den Termin zur Vorladung absagen und jegliche Kommunikation mit den Behörden übernehmen.
Was bedeutet es, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigte oder Beschuldigter erhalten?
Dass Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte zur Vernehmung durch die Polizei geladen wurden, bedeutet, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie vorliegen soll. Somit wird oder wurde polizeilich gegen Sie wegen des Vorwurfs einer Straftat ermittelt.
Ruhe bewahren!
Sie haben als Beschuldigter oder Beschuldigte Rechte im Strafverfahren, die Sie kennen sollten!
Beschuldigte haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt ihrer Wahl hinzuziehen und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Beschuldigte haben zudem das Recht zu Schweigen. Nehmen Sie dieses Recht ernst. Treffen Sie keine Aussagen, egal wie banal diese in Ihren Augen sind. Sie müssen nichts gegenüber der Polizei erklären. Ob schuldig oder unschuldig – in jedem Fall rate ich meinen Mandanten zu schweigen. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Nur Aussagen, die Sie treffen, auch wenn Sie die Sache bloß aufklären wollen, können alles verschlimmern oder verkomplizieren. Verlassen Sie sich auf einen Anwalt mit langjähriger Erfahrung, der weiß, wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft vorgehen. Überlassen Sie jegliche Kommunikation beim Vorwurf einer Straftat ihrem Anwalt.
Es besteht keine Pflicht zum Termin zu erscheinen!
Eine etwaige rechtliche Verpflichtung, zu einer Vorladung durch die Polizei zu erscheinen, gibt es nicht. Eine Verpflichtung besteht nur, wenn eine sog. Erkennungsdienstliche Maßnahme angeordnet worden ist oder wenn eine ausdrückliche Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt. In diesen Fällen sollte unbedingt der Kontakt zu einem Anwalt erfolgen, um zu klären, ob und wie weiter vorgegangen werden sollte.
Pflichten als Beschuldigter
Der Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbeamten stehen diverse Zwangsmittel zur Verfügung, um die Sachlage zu klären und zu ermitteln. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, muss der oder die Beschuldigte diese Eingriffsmaßnahmen dulden. Hierbei ist besonders wichtig zu wissen, dass es sich nur um eine passive Duldungspflicht handelt. Aus dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ergibt sich, dass der Beschuldigte oder die Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt verpflichtet ist, aktiv an Ermittlungen mitzuwirken.
Eine oder ein Beschuldigte darf damit gegen den eigenen Willen nicht z.B. zur Abgabe von Schrift- oder Sprechproben, Passwörtern oder ähnlichen Maßnahmen gezwungen werden.
Wie geht es weiter?
Weiterhin rate ich meinen Mandanten jeglichen Kontakt zu den Ermittlungsbehörden zu vermeiden. Ignorieren Sie weitere schriftliche Vorladungen bzw. halten Sie hierzu mit Ihrem Rechtsanwalt Rücksprache. Als Ihr Strafverteidiger übernehme ich, jede Kommunikation mit den Behörden.
Wird eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, werde ich Sie als Ihr Anwalt begleiten, unterstützen und beraten. Zugleich werde ich als Ihr Rechtsanwalt in dem Verfahren für Sie die Polizei und Staatsanwaltschaft kontaktieren und Akteneinsicht beantragen.
Was kann mein Anwalt dann für mich tun?
Liegt mir die Akte vor, gilt es zunächst, die erhobenen Vorwürfe und Beweise aus den Ermittlungsakten im Einzelnen zu prüfen.
Je nachdem wie die Ermittlungsergebnisse sich darstellen und die Beweislage zu bewerten ist, entscheiden wir gemeinsam wie weiter vorgegangen werden soll. Anhand meiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrung berate ich Sie dahingehend, ob eine schriftliche Einlassung oder eine Verteidigerschrift sinnvoll ist.
Erstrebenswert ist es, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bereits in diesem frühen Stadium zu erwirken und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn eine Einstellung nicht erwirkt werden kann und die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhebt, erarbeite ich Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie, sodass ich vor Gericht für Sie das bestmögliche Ergebnis erstreiten kann.
Vorladung vom Zoll
Haben Sie eine Vorladung vom Zoll erhalten? Dann ist es besonders wichtig, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung rechtlich beraten lassen. Es drohen hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen.
Eine Vorladung als Beschuldigter wird dann durch den Zoll zugestellt, wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Straftat bzw. Zollstraftat begangen haben. Durch die Vorladung wird Ihr Recht auf rechtliches Gehör gewahrt, um sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Eine Vorladung als Zeuge durch den Zoll erfolgt dann, wenn Sie Informationen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts oder der Zollfahndung haben könnten und diese den Behörden mitteilen sollen. Achtung: Sollte sich vor dem Gespräch herausstellen, dass Sie als Beschuldigte geladen wurden – unbedingt schweigen! Kontaktieren Sie einen Anwalt. Der Zeitpunkt, ab wann Sie als Beschuldigter und z.B. nicht mehr nur als Zeuge vorgeladen sind, ist entscheidend. Denn als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen keine Aussage mehr treffen.
Der Zoll kann, insbesondere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen von Unternehmen, aus unterschiedlichen Gründen zur Vernehmung vorladen. Denkbar sind u.a. zollstrafrechtliche Ermittlungen wegen falscher Angaben über den Ursprung von Waren, Zollhinterziehung, falscher Angaben oder Unklarheiten über den Warenwert, Schmuggel oder bewusst falsche Angaben gegenüber der Zollbehörde. Es drohen Verfahren wegen Steuerhinterziehung, da nicht bezahlte Zölle abgabenrechtlich Steuern gleichstehen. Eine rechtliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll. Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich den Kontakt mit den Behörden und prüfe die Vorwürfe und die Beweislage, um die bestmögliche Verteidigung für Sie vorzubereiten.
Wenn Sie statt einer Vorladung eine Aufforderung erhalten haben sich als Beschuldigter oder Betroffener schriftlich zu äußern, müssen Sie ebenfalls nur Angaben zur Person machen. Weiter müssen Sie nichts angeben. Weiter Angaben sollten stets nur in Absprache mit einem Anwalt gemacht werden. Gerne stehe ich an Ihrer Seite und berate Sie umfassend in Ihrem konkreten Fall.
Verdacht einer Straftat?
Das Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Beratung und Verteidigung hinzuzuziehen sollten Sie immer wahrnehmen. Es handelt sich um Ihre freie Entscheidung. Diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Im Strafrecht gilt es, am besten bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Verfahren zu steuern und fachlich auf dieses einzuwirken. Ich stehe als Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit an Ihrer Seite in Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuerstrafrechts aber auch des allgemeinen Strafrechts.
Zunächst gilt es bei dem Vorwurf einer Straftat die Situation zu überblicken und Ruhe zu bewahren. Die Beweislage muss strafrechtlich bewertet werden. Dazu werde ich für Sie als Ihr Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit tätig. Ich führe und begleite Ihr strafrechtliches Verfahren für Sie. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und übernehme die Kommunikation mit den Behörden. Jeder Schritt der Strafverteidigung sollte geplant und gut strukturiert erfolgen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen ist sinnvoll und dient einer effektiven Verteidigung. Dies gilt für jeden Abschnitt des Verfahrens. Je früher Sie mit mir in Kontakt treten, desto besser können wir gemeinsam eine Steuerung des Verfahrens in Angriff nehmen.