Häufig gestellte Fragen/FAQs

Was macht einen guten Anwalt aus? Wer ist der top Anwalt in Hamburg?

Aus der freien Anwaltswahl des Mandaten folgt, das eben der Mandant entscheidet, wer der richtige Anwalt oder die richtige Anwältin für den eigenen Fall ist. Ein Mandatsverhältnis ist vor allem ein Vertrauensverhältnis, das von Verständnis und Offenheit sowie Kostentransparenz geprägt sein sollte. Die Bezeichnung als gut oder top Anwalt folgt damit immer der persönlichen und subjektiven Einschätzung des Mandanten. Fachliche Expertise und Erfahrung tragen zu einer bestmöglichen Verteidigung bei.

Was bringt mir ein Anwalt im Strafverfahren? 

Die Aufgabe des Strafverteidigers oder der Strafverteidigerin im Strafrecht besteht darin, die Interessen des oder der Angeklagten vor Gericht zu vertreten, die Beweise zu prüfen, rechtliche Argumente vorzubringen und sicherzustellen, dass der oder die Angeklagte ein faires Verfahren erhält. Ein Teil der Strafverteidigung kann auch noch vor Erhebung einer Anklage erfolgen – dazu wird Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin mit der Staatsanwaltschaft in Hamburg oder bundesweit verhandeln, um eine mögliche Strafvereinbarung auszuhandeln oder eine Einstellung zu erwirken, sodass eine Gerichtsverhandlung vermieden werden kann. Das Ziel der Strafverteidigung ist es, sicherzustellen, dass der oder die Angeklagte ein gerechtes Verfahren, sofern die Tat bewiesen werden kann eine gerechte Strafe und stets einen angemessenen Schutz seiner Rechte erhält.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger? 

Das Recht zur Pflichtverteidigung folgt aus § 140 StPO. Die Voraussetzung der Pflichtverteidigung sind beispielsweise dann gegeben, wenn eine Mindeststrafe von einem Jahr droht, das Verfahren erstinstanzlich vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet oder der bzw. die Beschuldigte sich in Haft befindet. 

Den Pflichtverteidiger oder die – verteidigerin kann man sich selbst aussuchen oder es wird vom Gericht ein Anwalt zur Vertretung der Rechte bestellt. Der Pflichtverteidiger rechnet gegenüber der Staatskasse ab, die vorerst die Kosten verauslagt. Sofern eine Verurteilung erfolgt wird die Staatskasse neben den Kosten des Verfahrens die Kosten der Pflichtverteidigung zurückverlangen.

Ich benötige einen Anwalt in Altona oder Bergedorf. Welchen Anwalt wähle ich? 

Ich vertrete Sie und Ihre Rechte selbstverständlich als Ihr Anwalt im Strafrecht in allen sieben Hamburger Bezirken, also vor den Amtsgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Hamburg-Mitte, Harburg, St. Georg und Wandsbek. Zudem verhandele ich für Sie vor dem Landgericht in Hamburg und an allen anderen Amts- und Landgerichten in Deutschland. Ein vertrauliches Gespräch und die Planung Ihrer Strafverteidigung erfolgen in meinen Kanzleiräumlichkeiten – durch die zentrale Lage sowie die gute Anbindung ist eine Anreise für Sie möglichst angenehm und unproblematisch.

Wie läuft es beim anwaltlichen Erstgespräch beim Anwalt für Strafrecht in Hamburg? 

Das erste Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg soll Ihnen dazu dienen, eine erste fachliche Einschätzung zu erhalten. Sie schildern Ihren Fall und ich werde Ihnen mit meiner Expertise direkt eine erste Beratung zu den Erfolgsaussichten, den Kosten einer etwaigen Verteidigung durch mich sowie zu möglichen Strategien geben. Selbstverständlich gilt ab der ersten Sekunde das Vertrauensverhältnis und Sie können mir Ihr Anliegen beruhigt schildern. Zögern Sie nicht mich direkt mit Ihren Fragen zu kontaktieren.

Wie hoch sind die Kosten eines Anwalts für eine Beratung und die Verhandlung, z.B wegen  Körperverletzung? 

Als Rechtsanwalt in Hamburg werde ich – wie jeder Anwalt – für eine Erstberatung die gesetzliche festgelegte Gebühr berechnen, dies ist in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen 190,00 € zzgl. MwSt. Suchen Sie gerne den Kontakt – über WhatsApp, per Email oder Telefon – gerne informiere ich Sie kostenlos über etwaige Berechnungen und Gebühren für meine Dienste als Ihr Anwalt im Strafrecht. 

Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Als Ihr Rechtsanwalt werde ich einen Vorschuss verlangen – für die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten und Auslagen für meine Tätigkeit. Es handelt sich hierbei um ein übliches Vorgehen und diese Vorgehensweise ist sogar gesetzlich geregelt in § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vorschüsse sind damit durchaus gängig. Durch die Länge der Prozesse entstehen Anwälten Kosten, die diese nicht vorstrecken können. Eine Vorschussleistung hilft dem Mandatsverhältnis und fördert die Transparenz für beide Seiten. Der Vorschuss wird je nach Fall und Sachverhalt berechnet und bei mir stets angemessen sein. Ein Vorschuss ist angemessen, wenn er den in diesem Fall zu erwartenden Gebühren plus Auslagen und Kosten entspricht.

Welche Folgen hat eine Verurteilung wegen Körperverletzung

Neben einer Geld oder Freiheitsstrafe kommen im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung weitere Folgen in Betracht. Denn eine Verurteilung führt dazu, dass Sie als vorbestraft gelten. Ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis kann vor allem Konsequenzen für ihre berufliche Zukunft haben. Es ist daher wichtig frühzeitig sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl im Strafrecht zu wenden, damit dieser als Ihr Strafverteidiger agieren kann.

Welche Folgen hat eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche

Bei einer Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung oder einer Verurteilung wegen Geldwäsche müssen sie nicht nur mit einer teils empfindlichen Strafe rechnen sondern auch mit ggf. beruflichen Konsequenzen.

Als ihr Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit kann ich für sie und Ihre Rechte kämpfen und eine Verteidigung gegen die etwaigen Vorwürfe erarbeiten, die zum Ziel hat eine Verurteilung ganz zu vermeiden oder die Konsequenzen für Sie möglichst gering zu halten. 

Ich habe von der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei eine Vorladung mit der Post bekommen. Was muss ich machen?  

Wichtig ist zunächst: Ruhe bewahren! Sodann sollte bestenfalls ein Anwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Die Vorladung oder die Übersendung des Formulars zur schriftlichen Äußerung dient der Staatsanwaltschaft in zweierlei Hinsicht. Zum Einen wird dem oder der Beschuldigten damit rechtliches Gehör gewährt. Das ist ein Grundrecht (Artikel 103 Grundgesetz) und steht somit jedem zu. Zum Anderen wird heutzutage sehr häufig auf umfangreiche Ermittlungen verzichtet. Der oder die Beschuldigte wird angehört, wenn weitere Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung zwar angestellt werden könnten, dies jedoch sehr arbeitsintensiv für die Strafverfolgungsbehörden wäre. So wird der oder die Beschuldigte angeschrieben – getreu dem Motto: „Der wird es schon sagen, wenn er es nicht war!“. In meiner täglichen Praxis erlebe ich dies regelmäßig. Hier gilt es achtsam zu sein und sich bereits vor der Reaktion auf einen Anhörungsbogen mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl auszutauschen und von diesem beraten zu lassen. Denn es darf nicht vergessen werden, der oder die Beschuldigte muss nicht an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken. Es ist Aufgabe des Staates, vertreten durch die Ermittlungsbehörden, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln und schließlich eine etwaige Schuld zu beweisen. Je früher Sie mich kontaktieren desto besser – ich stehe stets an der Seite meiner Mandanten und Mandantinnen und verteidige ihre Rechte.

Muss ich meine Passwörter im Falle einer Durchsuchung herausgeben?

Nein, der oder die Beschuldigte muss nicht an der eigenen Strafverfolgung mitwirken. Das Recht zu Schweigen beinhaltet ebenfalls, dass keine Passwörter oder Entsperrcodes von Smartphones freiwillig herausgegeben werden müssen. Es darf auch nicht zum Nachteil des oder der Beschuldigten ausgelegt werden, wenn Datenträger oder Smartphones geschützt werden und keine Mithilfe bei dem Zugang geleistet wird. Aus anwaltlicher Sicht ist zu einem Schutz der Daten stets zu raten. Meine technischen Geräte sind alle geschützt – und damit ist vor allem gesichert, dass Ihre Daten und Ihr Anliegen bei mir sicher sind!

Bin ich verpflichtet bei der Polizei auszusagen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet eine Aussage zu machen. Ich rate allen meinen Mandanten dazu, zunächst zu schweigen. Dann beantrage ich Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Wenn mir die Akte vorliegt, sollte zunächst das Ergebnis der Ermittlungen ausgewertet und bewertet werden, bevor wir sodann eine Strategie entwickeln, die Ihrer Verteidigung gegen etwaige Vorwürfe dient.

Was passiert wenn ich verurteilt werde? 

Wenn Sie verurteilt werden, bedeutet dies, dass ein Gericht Sie für schuldig befunden hat, eine Straftat begangen zu haben. Die Konsequenzen einer Verurteilung hängen von der Art der Straftat und der Schwere des Vergehens ab. 

Mögliche Folgen können u.a. sein:

  • Sie können eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe erhalten, abhängig von der Art der Straftat wegen derer Sie verurteilt worden sind. Bei schwerwiegenderen Straftaten kann eine Haftstrafe verhängt werden, während bei weniger schweren Delikten eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe zur Bewährung angeordnet werden kann. In Betracht kommt auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
  • Das Gericht kann eine Haftstrafe zur Bewährung aussetzen. Dann müssen Sie unter bestimmten Bedingungen nicht in eine Strafvollzugsanstalt, aber sich an bestimmte Regeln halten.
  • Eine Verurteilung kann zu einem Eintrag in Ihrem Vorstrafenregister führen, der sich auf Ihre zukünftigen Chancen in Bezug auf Beschäftigung, Wohnsitz und andere Aspekte des Lebens auswirken kann.
  • Je nach Straftat können Sie Ihr Recht auf Waffenbesitz, Führerschein oder Abstimmung verlieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Konsequenzen von einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere von Ihrer individuellen Situation. Es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl  zu wenden, der Sie über Ihre spezielle Situation und die möglichen Folgen informieren kann, wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind.

Was ist ein Strafbefehl? Wie kann ich hiergegen vorgehen?

Das Strafbefehlsverfahren charakterisiert sich dadurch, dass der Strafbefehl gleichzeitig die Anklageschrift und das Urteil umfasst. Eine öffentliche Hauptverhandlung findet nicht statt. Diese Verfahrensart dient der Beschleunigung. Es geht darum, eine Straftat möglichst zeitnah zu verfolgen und ahnden. Deshalb wird im Strafbefehlsverfahren auf die Gerichtsverhandlung verzichtet. 

Wird der Strafbefehl akzeptiert und kein Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die Strafe kann direkt vollstreckt werden. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist durchaus prüfenswert. Denn Strafbefehle können durchaus Fehler enthalten. Da primär nach Aktenlage entschieden wird, finden Argumente, Beweise und Zeugen mitunter keine Beachtung. Wichtig: es gilt eine zwei-Wochen-Frist. Der fristwahrende Einspruch ist wichtig, da sonst ein rechtskräftiger Verfahrensabschluss in der Welt ist.

Zunächst muss der Einspruch jedoch nicht begründet werden. Die Beauftragung eines Anwalts Ihrer Wahl kann vor allem sinnvoll sein um nach erfolgter Akteneinsicht zu prüfen, ob – vor dem Hintergrund, dass eine Hauptverhandlung erfolgen wird – der Einspruch aufrecht erhalten werden soll oder in der Sache vorgetragen werden sollte. Auch eine Rücknahme des Strafbefehls ist möglich. Jeder Fall ist einzigartig, sodass sich pauschale Aussagen hierzu nicht mit Seriosität treffen lassen können. Lassen Sie sich beraten von mir als Ihrem Anwalt im Strafrecht zu Ihrem konkreten Fall.

Was passiert mit meinen Daten?

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Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Wird das Verfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt, gibt es grundsätzlich keine Kostenerstattungspflicht. Allerdings können Ihnen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz Ansprüche zustehen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen können Sie von dem oder der Anzeigeerstattenden zivilrechtlich Kosten zurückverlangen.