Durchsuchung

Eine Durchsuchung kann durch die Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden, damit nach Beweismitteln gesucht werden kann. Es kann aber auch einen anderen Grund geben: die Ergreifung des oder der Beschuldigten. Ruhe bewahren ist nun die oberste Priorität. Leisten Sie keinen Widerstand.

Eine Durchsuchung für die oder den Betroffenen kommt in der Regel sehr überraschend und eingriffsintensiv. Insbesondere die Durchsuchung von privaten Räumlichkeiten stellt eine enorme Belastung dar, auch für übrige Familienmitglieder.

Als Beschuldigte oder Beschuldigter müssen Sie belehrt werden. Es gibt keine Verpflichtung dazu, dass Sie etwas sagen oder aufklären. Widersprechen Sie der Durchsuchung und verlangen Sie, mit Ihrem Anwalt zu sprechen. Ab dann gilt es zu schweigen. Denn Schweigen ist bei einer derartigen Ermittlungsmaßnahme immer die richtige Entscheidung. 

Nicht nur während der Durchsuchung ist die  Kontaktaufnahme zu mir als Ihrem Rechtsanwalt sinnvoll, auch im Nachgang der Durchsuchung ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme durchaus angebracht. Dann kann auch frühzeitig auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

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In dieser besonderen Situation ist es wichtig besonnen und ruhig zu reagieren. Äußern Sie sich nicht. Verlangen Sie nach einem rechtlichen Beistand, also einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl

Die Ermittlungsbehörden suchen Beweismittel oder den oder die Beschuldigten. Leisten Sie keinen Widerstand. Bewahren Sie absolute Ruhe, auch wenn dies selbstverständlich in einer so außergewöhnlichen Situation nicht einfach ist. 

Bleiben Sie höflich und ruhig, unterschreiben und sagen müssen Sie nichts. Auch wenn Sie das Gefühl haben, etwas aufklären zu müssen – ich rate Ihnen immer dazu, zu Schweigen. Überlassen Sie mir als erfahrenem Rechtsanwalt die Kommunikation mit den Behörden. 

Widersprechen Sie der Durchsuchung. Lassen Sie sich den Widerspruch protokollieren. Unterschreiben Sie nichts. Sagen Sie den Beamten, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind. Sagen Sie den Beamten höflich, dass Sie Ihren Anwalt anrufen möchten. Die Polizei kann auch gebeten werden, bis zum Eintreffen des Anwalts mit der Durchsuchung zu warten. Jedenfalls eine Kontaktaufnahme mit einem Anwalt Ihrer Wahl muss ihnen ermöglicht werden.