Aufgrund der hohen finanziellen und vor allem aber auch der persönlichen beruflichen Konsequenzen, die durch den Vorwurf von Insolvenzstraftaten nach der Insolvenzordnung oder dem StGB eintreten können, biete ich meinen Mandanten als Anwalt im Strafrecht eine umfassende und seriöse Beratung sowie eine geeignete und fallbezogene Verteidigungsstrategie, um den Vorwürfen zielgenau und mit Blick auf die Auswirkungen sachgerecht zu begegnen. Als Ihr Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit berate ich Sie so z.B. beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, dem Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, dem Vorwurf der Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB, beim Vorwurf nach den §§ 283, 283a StGB (Bankrott), dem Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB und allen weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Anwalt im Strafrecht zu Rate ziehen sollten, melden Sie sich gerne für eine erste Einschätzung.
Gezielte Verteidigung
Der Vorwurf einer etwaigen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO steht schnell im Raum bei einer Unternehmensinsolvenz. In dieser Situation ist die professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl insofern sinnvoll, da nicht nur finanzielle Einbußen drohen, sondern auch persönliche berufliche Konsequenzen bei einer Verurteilung in Betracht kommen. Ein Verbot der weiteren Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer ist hier zu nennen, vgl. § 6 GmbHG. Als Anwalt im Strafrecht kann ich Sie hinsichtlich der im Raume stehenden Konsequenzen selbstredend beraten, nach erfolgter Mandatierung und Akteneinsicht werde ich für Sie in Hamburg und bundesweit als Ihr Verteidiger in der Sache tätig. Je früher eine Kontaktierung Ihrerseits erfolgt, desto besser sind die Aussichten – schon im Ermittlungsverfahren – auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden und das Ergebnis des Verfahrens lenkend einzugreifen. Wichtig ist es, dass Sie sich nicht zum Spielball der Behörden machen lassen, sondern die narrative Linie vorgeben. Die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts im Strafrecht ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess. Gerne unterstütze ich Sie – auch proaktiv – mit meinen Fachkenntnissen und übernehme Ihre Verteidigung gegen Vorwürfe der Insolvenzstraftaten oder aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in Hamburg und bundesweit.
Fachkenntnisse im Insolvenzstrafrecht
Es kommt darauf an, wann und ob die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorlag. Diese stellt in der Regel ein Insolvenzgutachten ex post, also rückblickend, fest. Auch wird in diesem Gutachten das Ausmaß der Unternehmenskrise beurteilt. Erforderlich wird die Beurteilung des Eintritts der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit. Rechtlich bieten sich hier viele Fallstricke, da eine ex post Bewertung des wirtschaftlichen Handels selbstredend eine Betrachtung der Lage ermöglicht, als eine vorausschauende bzw. akute Bewertung es ermöglicht. Die Beweislast liegt jedoch selbstredend beim Staat. Schweigen Sie unbedingt zu etwaigen Vorwürfen. Lassen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl für Sie sprechen bzw. die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden für Sie übernehmen.
Riskante Entscheidungen sind dem Unternehmertum inhärent. Eine fachliche Analyse des Gutachtens und der Beweislage im Übrigen sind für eine seriöse Bewertung der Verteidigungsaussichten und der Strategieplanung von besonderer Bedeutung. Als Ihr Anwalt im Strafrecht übernehme ich die Verteidigung in Ihren Fall selbstverständlich mit der gebotenen Professionalität aber auch mit dem Verständnis für Ihre private und berufliche Situation. Die Belastungen eines Insolvenzverfahrens sind nicht von der Hand zu weisen und dem Prozess immanent. Zögern Sie nicht, mich mit Ihrem konkreten Anliegen zu kontaktieren, damit ich Ihnen eine zielgenaue Verteidigung als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit ermöglichen kann.
Verdacht einer Straftat?
Das Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Beratung und Verteidigung hinzuzuziehen sollten Sie immer wahrnehmen. Es handelt sich um Ihre freie Entscheidung. Diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Im Strafrecht gilt es, am besten bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Verfahren zu steuern und fachlich auf dieses einzuwirken. Ich stehe als Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit an Ihrer Seite in Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuerstrafrechts aber auch des allgemeinen Strafrechts.
Zunächst gilt es bei dem Vorwurf einer Straftat die Situation zu überblicken und Ruhe zu bewahren. Die Beweislage muss strafrechtlich bewertet werden. Dazu werde ich für Sie als Ihr Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit tätig. Ich führe und begleite Ihr strafrechtliches Verfahren für Sie. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und übernehme die Kommunikation mit den Behörden. Jeder Schritt der Strafverteidigung sollte geplant und gut strukturiert erfolgen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen ist sinnvoll und dient einer effektiven Verteidigung. Dies gilt für jeden Abschnitt des Verfahrens. Je früher Sie mit mir in Kontakt treten, desto besser können wir gemeinsam eine Steuerung des Verfahrens in Angriff nehmen.
