Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die häufig mit einem Bußgeld geahndet wird. Die unterschiedlichsten Gesetze und Regelungswerke enthalten Vorschriften, die auf das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verweisen.
Ordnungswidrigkeiten gelten in der Regel als eher leichte Rechtsverstöße. Dies kann aber trügerisch sein – denn in vielen Bereichen und Rechtsgebieten ist bei Ordnungswidrigkeiten mit enormen Bußgeldern zu rechnen, die eine finanzielle Belastung mit sich bringen. Eine Prüfung gegen die Vorwürfe und des möglicherweise bereits ergangenen Bescheides ist in jedem Fall sinnvoll. Als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit werde ich gerne für Sie in der Sache tätig und erarbeite eine Verteidigung bzw. eine Strategie gegen die erhobenen Vorwürfe oder hinsichtlich einer für Sie günstigen Minimierung der Bußgeldhöhe.
Bußgelder
Im Ordnungswidrigkeitenrecht können die Bußgelder gegen Einzelpersonen und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Unternehmen verhängt werden. Die jeweilige Höhe des Bußgeldes bestimmt sich nach den jeweiligen Umständen der vorgeworfenen Tat. Als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit prüfe ich nicht nur die Vorwürfe und die Verteidigungsmöglichkeiten, sondern stets auch die Angemessenheit der Bußgeldhöhe.
Umweltrecht
Als Beispiel verweise ich an dieser Stelle auf das Umweltrecht. Vermeintlich schwere Verstöße gegen das Umweltrecht werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld und mitunter sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. So ist in den meisten Umweltgesetzen geregelt, welche Verstöße ordnungswidrig sind. Gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) handelt ordnungswidrig, wer eine genehmigungsbedürftige Anlage ohne Genehmigung errichtet. Die Regelung sieht extrem hohe Geldbußen vor. Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich darüber hinaus auch in weiteren Umweltgesetzen (z. B. § 26 Bundesbodenschutzgesetz, § 103 Wasserhaushaltsgesetz, 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 26 Chemikaliengesetz, § 69 Bundesnaturschutzgesetz). Die Bereiche sind mannigfaltig – gerne biete ich Ihnen als Anwalt Ihrer Wahl eine seriöse Verteidigungsstrategie gegen die erhobenen Vorwürfe nach eingehender und umfassender Prüfung bieten. Ich berate Sie hinsichtlich des Weiteren Vorgehens und möglichen Verteidigungszielen. Die Aussichten sollten stets im Hinblick auf die Beweislage betrachtet werden; die finanziellen Belastungen einer Geldbuße in jedem Fall durch eine Verteidigung versuchen zu reduziert werden.
Seeschifffahrt
Gesetzliche Vorschriften sind bei der Nutzung von Seewasserstraßen zu beachten. Diese sind in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) festgelegt. Diese Regelung bildet die Grundlage für den Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt. Die jeweiligen Bußgelder ergeben sich sodann aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See). Danach erfolgt die Ahndung von vermeintlichen Verstößen gegen die geltenden Verkehrs- und Nutzungsregeln auf Seewasserstraßen. Durch meine praktischen und beruflichen Erfahrungen übernehme ich gerne auch in diesem Bereich als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit die Verteidigung gegen etwaige erhobenen Vorwürfe. Zögern Sie nicht, mich mit Ihrer konkreten Frage zu kontaktieren.