Gerne werde ich als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit im Bereich des Wirtschafts– und Steuerstrafrecht, im Wehrdisziplinarrecht sowie im allgemeinen Strafrecht für Sie tätig.
Meine jahrelange, schon im Studium begonnene und in der beruflichen Ausübung als Rechtsanwalt bewusst gewählte Fokussierung auf das Strafrecht sowie meine Erfahrungen als Dozent geben mir in der Praxis die Sicherheit, die erforderlich ist, um gezielt in den einzelnen Gebieten zu agieren.

Gezielte Strafverteidigung
Profitieren Sie von meinen Erfahrungen und Kenntnissen in den Bereichen des Wehrdisziplinarrechts und des Wirtschafts- und Steuerrechts und lassen Sie mich in diesen Bereichen als Ihr Anwalt die Verteidigung übernehmen.
Die einzelnen Fachgebiete des Strafrechts sind jeweils geprägt durch zahlreiche Vorschriften und rechtliche Zusammenhänge, die eine umfangreiche Prüfung in der konkreten Fallbearbeitung verlangen. Meine Praxiserfahrung als Anwalt in den jeweiligen Bereichen lässt zu, dass ich mir zumeist zügig einen Überblick verschaffen kann, um Ihnen sodann eine erste Einschätzung über den Umfang und die konkrete Arbeit geben kann. Jeder Fall ist einzigartig, jeder Fall verlangt eine solide Prüfung der Beweis- und Rechtslage, die Ihnen ein gerade auf die jeweilige Materie spezialisierter Anwalt erbringen kann. Strategien der Verteidigung erfordern Kenntnisse der Materie – aber vor allem auch Kenntnisse der Abläufe. Nur so lässt sich ein Verfahren steuern und gut navigieren.
Auch das Ordnungswidrigkeitenrecht erfordert vor allem inhaltliche Auseinandersetzung mit der rechtlichen Materie und praktische Erfahrung, wodurch ich Ihnen eine fachliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Verfahren geben kann. Oft sind es die kleinen Dinge, die ein Verfahren beenden oder eine Geldbuße reduzieren können. Hierbei unterstütze ich Sie als Ihr Anwalt gern.