Zunächst das Wichtigste vorab: Es gibt keine Verpflichtung an der eigenen Strafvergfolgung mitzuwirken. Aber was bedeuetet das?
Man muss zunächst einmal keine Erklärungen für eigenes Verhalten abgeben. Man muss sich also nicht erklären, wenn man zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei nicht möchte, dass in den Kofferraum geschaut wird. Es muss auch nicht aktiv an dem Entsperren des eigenen Smartphones mitgewirkt werden. Niemals muss die Arbeit der Polizei erleichtert werden. Aber Achtung: niemals sollte man sich gegen die Maßnahmen der Polizei aktiv bzw. körperlich wehren. Dann ist man schnell dabei, dass der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB im Raum steht.
Der Grundsatz nemo tenetur, also dass man nicht an der eigenen Strafverfolgung mitwirken muss, ist grundrechtlich festgelegt. Lassen Sie sich niemals durch Polizisten oder Polizistinnen diesbezüglich in die Irre führen oder anleiten, Erklärungen abzugeben oder etwas freiwillig preiszugeben. Schnell wird eine freundschafltich-kumpelhafte Art der ermittelnden Beamten einem dann zum Verhängnis. „Noch mal eben die Infos prüfen..“ – solche Sätze sollten Sie aufhorchen lassen. Sofern keine eindeutige Zustimmung ihrerseits besteht (und die sollten Sie niemals erteilen bei polizeilichen Maßnahmen) oder die Polizei nicht auf Basis einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Maßnahme handelt sollten Sie höflich aber bestimmt nach der rechtlichen Ermächtigung für die Maßnahme fragen.
Besonders wichtig: das Entsperren des eigenen Smartphones. Sie müssen keinen PIN oder Passwort herausgeben. Sie müssen keinen Finger zum Entsperren auflegen. Und Sie müssen nicht mit geöffneten Augen in die Kamera ihres Smartphones schauen, damit sich der Bildschirm entsperrt. Die Nutzung von bereits abgenommenen Fingerabdrücken wurde von der Rechtsprechung im Einzelfalls als zulässig erachtet. Der Unterschied zum Entsperren des Bildschirms mit der Face-ID ist, dass man aktiv auf das Smartphone schauen muss. Denn all diese Handlungen sind schnell geeignet, dass Sie die Arbeit der Polizei zur Ermittlung gegen Sie selbst erleichtern. Und dazu müssen Sie – wie bereits oben ausgeführt – niemals einen Beitrag leisten.
Mein Tipp an meine Mandanten und Mandantinnen ist daher immer: Sperren Sie das Smartphone oder Handy ausschließlich mit einem PIN. Auch wenn die Gesichtserkennung oder FIngerabdruckerkennung für den Alltag bequem und einfacher ist, die Vorteile bei einer konkreten Zugriffsmöglichkeit der Polizei stellen sich so als durchaus schwieriger dar. Vorsicht ist an dieser Stelle auf jeden Fall besser als Nachsicht.
